Sportler- und Rechtsberatung

Sportler- und Rechtsberatung

Repräsentation in Transferangelegenheiten

Transfervereinbarungen und Sportarbeitsverträge

Nationale und internationale Sportgerichtsbarkeit

Vereins- und Verbandsrecht

Sportarbeitsrecht

Rechtsstreitigkeiten zwischen Spielervermittlern und Spielern

Dopingstrafverfahren

Lizenzierungs- bzw Zulassungsverfahren

Wirtschafts- und Zivilrecht

Wirtschafts- und Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht

Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Unternehmensgründung (Start-up) und Unternehmensnachfolge

Insolvenzrecht

Vereins- und Verbandsrecht

Skirecht

Skirecht

Skiunfall mit Personenschaden in Österreich

Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche aus einem Skiunfall

Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus einem Skiunfall

Vertretung in Strafverfahren nach einem Skiunfall

Abwicklung mit Haftpflichtversicherungen

Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Unfallversicherungen

skirechtsanwalt.at

Honorar

Honorar

  • ABRECHNUNG NACH RECHTSANWALTSTARIFGESETZ (RATG) UND ALLGEMEINEN HONORARKRITERIEN (AHK 2005):

    In außergerichtlichen Angelegenheiten ist – abhängig vom betriebenen Anspruch (Streitwert) – exakt aufgelistet in welcher Höhe zB ein Telefonat, ein Brief, eine Besprechung oder eine Kommission zu honorieren ist.

    In streitigen Gerichtsverfahren gilt in Österreich grundsätzlich das Obsiegensprinzip. Die unterliegende Partei hat dem Gegner die Kosten des Verfahrens zu ersetzen.

 

  • STUNDENHONORAR:

    Dabei rechnet der Anwalt seine Leistungen – unabhängig vom Streitwert – zB in fünfzehnminütigen Einheiten ab. Derzeit sind Nettostundensätze von € 250,– bis € 390,– zzgl 20 % USt üblich. Gerade bei hohen Streitwerten empfiehlt sich diese Berechnungsmethode.

 

  • PAUSCHALIERUNG:

    Es kann mit dem Rechtsanwalt auch eine fixe Pauschale für seine Leistungserbringung vereinbart werden, insbesondere wenn der Leistungsumfang abschätzbar ist, wie beispielsweise bei Immobilienkaufverträgen.

 

  • STUNDENHONORAR UND KOSTENPAUSCHALIERUNG SIND GESONDERT ZU VEREINBAREN, ANDERENFALLS ES BEI DER GESETZLICHEN ABRECHNUNG NACH RATG BZW AHK 2005 BLEIBT.
Über mich

Über mich

BERUFLICHE STATIONEN UND TÄTIGKEITEN:

  • Partner bei Huainigg Dellacher & Partner Rechtsanwälte OG
  • Eingetragener Insolvenzverwalter in der Liste des BMJ
  • Eingetragener Mediator in der Liste des BMJ gem ZivMediatG
  • RAA bei Eckert Fries Prokopp Rechtsanwälte GmbH
  • Selbständiger Spielervermittler und -berater
  • RAA bei Janezic & Schmidt Rechtsanwälte OG
  • RAA bei Stipanitz-Schreiner und Partner Rechtsanwälte GbR
  • Gerichtspraxis im Sprengel des OLG Graz

 

AUSBILDUNG:

  • Doktoratsstudium Universität Graz
  • Masterstudium deutsches Anwaltsrecht und Anwaltspraxis Universität Hagen
  • Studienlehrgang Sportrecht Universität Hagen
  • Erasmusstudium Universitá degli studi di Catania
  • Magisterstudium Rechtswissenschaften Universität Graz
  • Ausbildung zum Mediator gem ZivMediatG
  • div. Trainerausbildungen (ua UEFA-Diplom)
  • Handelsakademie Lienz

 

WEITERE TÄTIGKEITEN UND FUNKTIONEN:

  • Member of ISLA (International Sport Lawyers Association)
  • Präsident des Vereins „Institut für österreichisches und internationales Sportrecht“ (ZVR-Zahl: 309657736)
  • Spielerberater
  • ehrenamtlicher Vereinsfunktionär in mehreren Vereinen
  • Begründer und Organisator des Sportprojekts „Volksschulsport“
  • Österreichisches Bundesheer
  • ehem. Fußballspieler